Bei den Fördermitteln für Forschung und Entwicklung sticht ein Instrument besonders heraus: die staatliche Forschungszulage. Sie hat handfeste Vorteile: Sie gilt für bis zu vier Jahre zurückliegende und für zukünftige Projekte, es besteht ein gesetzlicher Anspruch nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG), und die Erstattung kann bis zu 35 Prozent der Forschungs- und Entwicklungskosten betragen.
Zwei Hürden sollten Unternehmen kennen: Gefördert werden nur Projekte, die sich vom Stand der Technik abheben und echte Neuartigkeit besitzen, und es müssen zu Projektstart technologische Risiken und Unsicherheiten bestehen. Der Ablauf ist klar geregelt: Die Antragstellung erfolgt über ein digitales Portal der Bescheinigungsstelle, eine Prüfstelle bewertet den Antrag anhand von Prüfkriterien, und nach positiver Bescheinigung verrechnet das Finanzamt die Förderung.
Seit 2024 wurden die Förderquoten verbessert, es gibt einen KMU-Bonus, auch Wirtschaftsgüter lassen sich in Anträge integrieren. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich.
Nächster Schritt: Prüfen Sie mit uns, ob Ihr Projekt forschungszulagenfähig ist.
Unsere persönliche Einschätzung
Die staatliche Forschungszulage ist gerade für Innovationsgetriebene Startups und KMU ein sehr interessantes Programm. Es ist branchenneutral und zielt auf die Generierung neuen Wissens für den Antragsteller ab.
Wer mehr dazu erfahren möchte: Einfach per Mail oder Telefon mit uns Kontakt aufnehmen oder am Besten gleich ein kurzes Infogespräch vereinbaren.
