NEWS · SANIERUNG UND STARUG · 24. JULI 2026
Wer entscheidet eigentlich, ob Ihre Firma gerettet wird?
Diese Regel soll sich jetzt ändern.
Stellen Sie sich vor: Ein Handwerksbetrieb, 30 Mitarbeiter, seit 25 Jahren am Markt. Ein Großkunde zahlt eine hohe Rechnung nicht. Plötzlich fehlt Geld für Löhne und Material. Der Betrieb rutscht in die Insolvenz.
Jetzt entscheidet ein Mensch über fast alles: der Insolvenzverwalter. Er übernimmt die Kontrolle. Er entscheidet, ob der Betrieb weiterläuft oder zerschlagen wird. Ob die Mitarbeiter ihre Jobs behalten. Ob am Ende noch etwas übrig bleibt.
Diese Person hat enorme Macht. Und trotzdem gibt es bis heute kaum Regeln, wer das überhaupt werden darf. Das soll sich jetzt ändern.
Am 24. Juli 2026 hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt. Er ist sperrig (Insolvenzamtsträgergesetz), aber die Idee dahinter ist einfach. Ich erklären sie, ohne Paragraphen, ohne Fachbegriffe.
Das Problem heute: jeder kocht sein eigenes Süppchen
Insolvenzverwalter werden vom Gericht ausgesucht. Klingt geordnet. Ist es aber nicht.
Denn jedes Gericht führt seine eigene Liste von Verwaltern, nach eigenen Regeln. In Deutschland gibt es rund 180 solcher Gerichte. Also 180 Listen. Ein Verwalter, der in mehreren Städten arbeiten will, muss sich überall einzeln bewerben.
Noch heikler: Es gibt niemanden, der die Verwalter zentral im Blick hat. Macht einer bei einem Gericht Ärger, erfährt das nächste Gericht davon oft gar nichts. Und feste Anforderungen an die Ausbildung? Gibt es praktisch nicht. Das Gesetz verlangt nur eine „geeignete“ Person. Was das genau heißt, legt jedes Gericht selbst fest.
Stellen Sie sich vor, jeder Landkreis würde selbst entscheiden, wer Arzt werden darf, mit eigenen Prüfungen und ohne dass die Landkreise miteinander reden. So ähnlich ist die Lage heute.
Die Lösung: ein bundesweiter Führerschein für Verwalter
Der Entwurf will das aufräumen. Der Kern in einem Bild: Statt 180 Listen soll es künftig einen einzigen, bundesweiten „Führerschein“ geben. Wer ihn hat, darf überall in Deutschland arbeiten. Wer ihn will, muss echte Anforderungen erfüllen:
- ein abgeschlossenes Studium (Jura oder Wirtschaft), oder eine Prüfung als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer
- mehrere Jahre praktische Ausbildung bei einem erfahrenen Verwalter
- eine echte Prüfung
- eine Versicherung, die Fehler abdeckt
- moderne, sichere IT
Und es gibt erstmals eine Art TÜV für diesen Berufsstand: eine eigene Kammer, die den Führerschein ausstellt, die Verwalter überwacht und bei schweren Fehlern eingreift. Sie kann verwarnen, hohe Geldbußen verhängen (bis zu fünf Millionen Euro) und im Extremfall den Führerschein wieder wegnehmen. Für Streitfälle gibt es sogar eigene Gerichte.
Diese Regeln gelten nicht nur für den klassischen Insolvenzverwalter, sondern auch für die verwandten Rollen, etwa den Sachwalter (der bei einer „Sanierung in Eigenregie“ über die Schulter schaut).
Drei Dinge, die für Sie als Unternehmer wirklich zählen
Jetzt wird es praktisch. Was haben Sie davon, wenn es ernst wird?
1. Sie sehen endlich, mit wem Sie es zu tun haben
Bisher war der Verwalter für Außenstehende eine Blackbox. Wie viel Erfahrung hat er? Kennt er Ihre Branche? Betreut sein Büro gerade 5 Fälle oder 50?
Künftig gibt es ein öffentliches Register. Darin steht, worauf die Person spezialisiert ist, wie ihr Büro aufgestellt ist, wie viele Fälle sie gerade betreut, und ob sie in der Vergangenheit bestraft wurde. Sie können sich also ein Bild machen, bevor jemand die Kontrolle über Ihre Firma übernimmt.
2. Das Gericht muss seine Wahl begründen
Bisher suchte das Gericht den Verwalter aus, ohne zu erklären, warum. Fertig. Künftig muss das Gericht seine Entscheidung begründen.
Warum ist das gut für Sie? Weil eine Entscheidung, die begründet werden muss, auch überprüfbar wird. Sie sind der Auswahl nicht mehr einfach ausgeliefert.
3. Sie bekommen mehr Mitsprache, wenn Sie vorbereitet sind
Das ist der wichtigste Punkt. Es gibt einen Weg, eine drohende Insolvenz abzuwenden, ohne dass ein Verwalter überhaupt die Kontrolle übernimmt. Er heißt StaRUG. Vereinfacht: Sie verhandeln mit Ihren Gläubigern eine Lösung, behalten aber selbst das Steuer in der Hand.
In vielen Fällen führen Sie dieses Verfahren weitgehend selbst und erstellen den Sanierungsplan, Sie verhandeln mit den Gläubigern. Nur in bestimmten Situationen stellt das Gericht Ihnen eine neutrale Aufsichtsperson zur Seite, den sogenannten Restrukturierungsbeauftragten. Und Sie können eine solche Person auch selbst beantragen, wenn Sie sie für die Gespräche mit den Gläubigern für sinnvoll halten. Genau hier bringt der Entwurf eine gute Nachricht: Wenn diese Person eingesetzt wird und Sie gut vorbereitet einen Vorschlag machen, darf das Gericht ihn kaum noch ablehnen.
Der Unterschied ist groß. Wer vorbereitet ins Verfahren geht, redet mit. Wer unvorbereitet kommt, bekommt jemanden zugewiesen.
Nicht alles wird besser
Ehrlich bleibt ehrlich. Zwei Schattenseiten gibt es.
Der Kreis der Menschen, die diese Rollen ausüben dürfen, wird kleiner. Erfahrene Sanierungsberater, die bisher helfen durften, ohne Jurist oder Steuerberater zu sein, fallen künftig heraus. Gerade bei kleinen Fällen kann es dadurch schwerer und teurer werden, überhaupt jemanden zu finden.
Und: Manche erfahrene Verwalter, die sich auf die „Sanierung in Eigenregie“ spezialisiert haben, könnten die neuen Nachweise nur schwer erbringen. Es droht also, dass ausgerechnet erfahrene Praktiker Probleme mit dem neuen Führerschein bekommen.
Wann kommt das alles?
Keine Sorge, nicht morgen. Ein solcher Gesetzentwurf ist erst der Anfang eines langen Wegs: Rückmeldungen von Fachleuten, Überarbeitung, dann Bundesrat und Bundestag. Danach muss die neue Kammer erst gegründet werden.
Realistisch dauert das bis 2029 oder länger. Für Ihre heutige Lage ändert sich also gerade nichts.
Was Sie daraus mitnehmen sollten
Eine Sache bleibt unverändert, und sie ist die wichtigste: Der beste Zeitpunkt zu handeln ist, bevor das Geld ganz weg ist.
Der schonende Weg, die Sanierung, bei der Sie selbst am Steuer bleiben, funktioniert nur, solange Ihr Unternehmen noch nicht komplett zahlungsunfähig ist. Wer zu lange wartet, dem bleibt am Ende nur die klassische Insolvenz.
Deshalb gilt: Wenn Sie merken, dass das Geld knapp wird, dass die Bank nervös wird, dass Lieferanten plötzlich Vorkasse wollen, dann ist das der Moment, sich Klarheit zu holen. Nicht erst, wenn das Konto leer ist.
Wie wir dabei helfen
Wir sind kein Insolvenzverwalter und kein Anwalt. Wir sind die, die vorher dafür sorgen, dass Sie mit guten Karten am Tisch sitzen.
Wir bringen Ihre Zahlen in Ordnung, zeigen ehrlich, ob der Betrieb zu retten ist, und bereiten die Gespräche mit Bank und Gläubigern vor. Die rechtlichen Schritte übernehmen dann Anwälte, mit denen wir zusammenarbeiten, steuerliche Fragen der Steuerberater. Jeder macht das, was er am besten kann, zu Ihrem Schutz.
Sie sind unsicher, wie es um Ihre Firma steht? Das erste Gespräch dauert 30 Minuten und kostet nichts. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob Handlungsbedarf besteht. Und wenn nicht, dann auch das.
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns (oben über die Menüleiste).
Dieser Beitrag beruht auf einem Gesetzentwurf vom 24. Juli 2026. Ein Entwurf ist noch kein geltendes Recht und kann sich noch deutlich ändern. Der Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
