StaRUG: Woran Sie erkennen, dass Ihr Unternehmen jetzt handeln muss

Die meisten Unternehmenskrisen kündigen sich an.

Nicht mit einem Knall, sondern schleichend:

Die Kontokorrentlinie ist dauerhaft ausgereizt, Zahlungsziele werden immer wieder gerissen, die Bank stellt plötzlich mehr Fragen. Wenn sich solche Engpässe zeigen, ist das kein Grund zur Panik, aber der richtige Zeitpunkt zu handeln. Mit dem StaRUG lässt sich eine Restrukturierung geordnet und ohne Insolvenzverfahren aufsetzen: verbindliche Lösungen mit den Gläubigern verhandeln und den Betrieb stabil halten. Entscheidend ist, früh genug zu beginnen.

Woran merke ich als Unternehmer, dass ich Handlungsbedarf habe?

Fünf Signale zeigen zuverlässig, dass es Zeit wird, die Finanzierung strukturiert anzugehen:

Die Kontokorrentlinie ist dauerhaft am Limit. Der Puffer für Schwankungen fehlt – jede Sonderausgabe wird zum Problem.

Zahlungsziele reißen immer wieder. Rechnungen werden regelmäßig spät bezahlt, weil das Geld schlicht nicht da ist.

Erste Lieferanten fordern Vorkasse. Ein deutliches Zeichen, dass Ihr Zahlungsverhalten im Markt bereits auffällt.

Die Bank stellt intensiv Fragen. Häufigere Nachfragen zu Zahlen und Sicherheiten sind ein Frühwarnsignal.

Die 12-Wochen-Liquidität wird eng. Wenn die kurzfristige Vorschau kaum noch Spielraum zeigt, ist Handeln überfällig.

Treffen zwei oder mehr dieser Punkte zu, sollten Sie Ihre Situation strukturiert prüfen lassen – lieber jetzt als unter dem Druck einer akuten Zahlungsstockung.

Was ist StaRUG und was unterscheidet es von der Insolvenz?

Das StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens. Der zentrale Unterschied: Sie bleiben handlungsfähig und behalten die Kontrolle über Ihr Unternehmen, während Sie mit den Gläubigern verbindliche Lösungen verhandeln. Voraussetzung ist, dass höchstens eine drohende Zahlungsunfähigkeit besteht, also nicht erst dann, wenn es schon zu spät ist. Genau darin liegt der Wert des Instruments: Es setzt bewusst früh an, im Sinne der Insolvenzprävention.

Welche Schritte gehören zu einer StaRUG-Restrukturierung?

Eine Restrukturierung nach StaRUG folgt einem klaren Ablauf:

Fortführungsprognose und Liquiditätsplanung: Zuerst wird belastbar geprüft, ob und wie das Unternehmen fortgeführt werden kann – auf Basis einer dokumentierten Planung, nicht nach Bauchgefühl.

Restrukturierungsplan: Der Plan legt fest, welche Beiträge von welchen Beteiligten kommen – von Finanzierungspartnern, Gläubigern und dem Unternehmen selbst.

Gläubigerverhandlung: Auf dieser Grundlage werden verbindliche Vereinbarungen verhandelt, ohne dass ein einzelner Gläubiger die Lösung blockieren kann.

Umsetzung und Monitoring: Die Maßnahmen werden umgesetzt und laufend gegen die Planung kontrolliert, damit die Stabilisierung trägt.

Warum sich frühes Handeln lohnt

Wer früh umsteuert, verschafft sich handfeste Vorteile: Sie planen mit niedrigeren Kapitalkosten, weil Sie nicht aus einer Notlage heraus verhandeln. Ihr Unternehmen bleibt handlungsfähig und lebt von der schnelleren Umsetzung Ihrer Vorhaben. Und strategisch entscheidend: Sie sind wieder in der Lage, Ihren eigenen Cashflow bewusst zu planen, statt ihm hinterherzulaufen. Je früher der Prozess beginnt, desto größer der Spielraum und desto geringer der Eingriff, der nötig ist.

Beispiel: Vom Dauerlimit zur planbaren Liquidität

Ein mittelständischer Betrieb mit guter Auftragslage steht dauerhaft am Kontokorrentlimit, erste Lieferanten fordern Vorkasse. Statt zu warten, bis die Bank die Linie kündigt, wird früh gehandelt: eine belastbare 12-Wochen-Liquiditätsplanung schafft Übersicht, ein Restrukturierungsplan ordnet Finanzierung und Zahlungsverpflichtungen neu, und mit den wichtigsten Gläubigern werden tragfähige Vereinbarungen getroffen. Ergebnis: Der Betrieb bleibt stabil, die Vorkasse-Forderungen entfallen wieder, und das Unternehmen plant seinen Cashflow erstmals wieder proaktiv.

Häufige Fragen zu StaRUG und Sanierung

Bedeutet StaRUG, dass mein Unternehmen insolvent ist?

Nein. StaRUG setzt bewusst vor der Insolvenz an, bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Sie behalten die Kontrolle über Ihr Unternehmen und verhandeln geordnet mit den Gläubigern.

Ab wann sollte ich mich beraten lassen?

Sobald zwei oder mehr der Warnsignale zutreffen, also deutlich bevor eine akute Zahlungsstockung eintritt. Je früher, desto größer der Handlungsspielraum.

Was ist der Unterschied zwischen StaRUG und ESUG?

Das ESUG regelt die Sanierung innerhalb eines Insolvenzverfahrens (etwa in Eigenverwaltung), das StaRUG ermöglicht die Restrukturierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens. Welcher Weg passt, hängt von der konkreten Lage ab. Das klären wir im Erstgespräch.

Unternehmens- und Fördermittelberatung Digitale Konzepte e.K.
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